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2. Steuerverweigerung aus Gewissensgründen
2.3 Literatur
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Selmer, Peter
Keine Steuerverweigerung aus Gewissensgründen.
Besprechung zu BFH v. 6. 12. 1991 = NJW 1992, 1407 = JuS-Kartei Nr. 93/1
in: JuS 1993, 347
Nach Selmer bildet die Steuerverweigerung den "immer wieder unternommenen Versuch", "den liberalen Rechtsstaat gegen den Abgaben-, insbesondere den Steuerstaat, auszuspielen" (1407). Diese Versuche seien bisher ohne Erfolg geblieben.
Im übrigen zeichnet Selmer die Gedanken der BFH-Entscheidung nach. Die Grenze
der Gewissensfreiheit bilde danach das Haushaltsrecht des Parlaments, das über
die Verwendung des Steueraufkommens entscheide. Die Gewährung der
Steuerverweigerung stelle die "Funktionsfähigkeit der gesetzgebenden
Körperschaften in Frage" (1407). Eine Herabsetzung der Steuer im Rahmen eines
Billigkeitsverfahrens scheitere in diesem Fall am Fehlen von Ermessensfehlern.
hm